Amtssignatur - Allgemeine Information
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Merkmale der Amtssignatur
Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Bildmarke
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdrucks des Dokuments
Bildmarke
Die Marktgemeinde Ligist verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke:
Dieses Dokument wurde elektronisch signiert.
Informationen zur Prüfung des Dokumentes und der elektronischen Signatur finden Sie unter http://www.signaturpruefung.gv.at
Darstellung der Amtssignatur
Die Marktgemeinde Ligist verwendet die Amtssignatur in verschiedenen Verwaltungsbereichen. Die Darstellung erfolgt dabei in folgender Form:
Prüfung der Amtssignatur
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der beiden untenstehenden Adressen:
- www.signaturpruefung.gv.at
Offizieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
- pruefung.signatur.rtr.at
Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
- persönlich
- per Fax
- per E-Mail (Scan des Dokumentes)
- postalisch (Original oder Kopie)
Sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Ligist
Marktgemeinde Ligist
A-8563 Ligist 22
Tel: 03143/2229-0
Fax: 03143/2229-24
E-Mail: gde@ligist.steiermark.at
Weiterführende Informationen:
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Ligsit gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.