Abwicklung von Katastrophenschäden
Privatschadensausweis - Allgemeine Informationen
Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch
- Hochwasser
- Erdrutsch
- Vermurung
- Lawinen
- Erdbeben
- Schneedruck
- Orkan
- Bergsturz oder
- Hagel
entstanden sind.
BEACHTEN! Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt.
Hinweis: Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist. Gemeinden erhalten eine Entschädigung über die Abteilung 7. Die Mindestschadenssumme ist mit 1.000 Euro festgesetzt.
► www.verwaltung.steiermark.at